Außer- / gerichtliche Vertretung

„Mit dem Anwalt an meiner Seite…“

In manchen Lebensbereichen bedarf es nach eingehender rechtlicher Beratung auch einer anwaltlichen Vertretung nach außen. In einigen Fällen genügt es, „mit dem Anwalt an meiner Seite“ aufzutreten. So kann ein anwaltliches Schreiben einer Bitte den nötigen Respekt verleihen oder auf eine solche die geeigneten juristischen Antworten liefern. Unter dieser Vertretung im alltäglichen Lebens- und Geschäftsbereich wird die sogenannte „außergerichtliche Vertretung“ verstanden.

Daneben bedarf manche Streitigkeit auch eines Machtwortes durch den Richter. Um Ihren Vortrag vor Gericht der Sach- und Rechtslage angemessen vorzubereiten, beraten wir uns konzentriert mit Ihnen. Bei den Terminen vor Gericht unterstützen wir Sie und treten für Ihre Interessen ein.